Der CRA Blog
Was der Cyber Resilience Act verlangt, ab wann er gilt und wie sich seine Anforderungen umsetzen lassen.
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Kostenloser SBOM-Generator für CycloneDX und SPDX
Eine Software-Stückliste zu erstellen gehört zu den Pflichten des Cyber Resilience Acts. Die erste lässt sich in wenigen Minuten erzeugen, kostenlos, ohne Anmeldung und aus Dateien, die im Projekt ohnehin vorliegen.
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Ohne Produktverzeichnis keine CRA-Konformität
Fast jede Pflicht des Cyber Resilience Acts hängt am einzelnen Produkt. Die erste Frage lautet deshalb nicht, was zu tun ist, sondern für welche Produkte. Diese Frage beantwortet nur ein Produktverzeichnis.
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Meldepflichten ab dem 11. September 2026
Der Cyber Resilience Act gilt nicht auf einen Schlag. Der erste Teil, der Unternehmen wirklich trifft, sind die Meldepflichten aus Artikel 14, und sie gelten ab dem 11. September 2026.
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Was mit dem Cyber Resilience Act auf Unternehmen zukommt
Der Cyber Resilience Act (CRA) stellt verbindliche Cybersicherheitsanforderungen an Hardware und Software, die in der EU auf den Markt kommen. Ein Überblick darüber, wen der CRA betrifft, was er verlangt und welche Termine gelten.
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Die Beiträge in diesem Blog dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnung (EU) 2024/2847.